Magdeburg, 17. Januar 2025. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2025 geeinigt. Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 4.385,06 Euro und liegt damit 183,30 Euro über dem in 2024 geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 82,5 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung.


