Die Grundlage für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bildet das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichgesetz - AAG).
Weitere gesetzliche Regelungen, die es bei der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu berücksichtigen gilt, sind das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgeltes an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgetz - EntgFG) sowie das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG).
Sind die Voraussetzungen für die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes während einer Krankheit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers (EntgFG) bzw. im Falle einer Schwangerschaft der Arbeitnehmerin (MuSchG) gegeben, kann eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nach dem AAG erfolgen.
Gesetze zum Download
Die für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen relevanten Gesetzestexte können Sie unter den nachfolgenden externen Links herunterladen.
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)