Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem AAG (FEST)

 
Am Umlageverfahren U1 (bei Krankheit) nehmen alle Arbeitgeber teil, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, mit Ausnahme der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, Arbeitgeber der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Hausgewerbetreibenden.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen für die Teilnahme am Umlageverfahren U1, dann füllen Sie bitte das Formular "Erklärung zur Feststellung der Teilnahme" aus und senden es an uns zurück.

Formular Download Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren FEST 2024

 

FEST 2024

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Hier finden Sie die Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichverfahren nach dem AAG für die früheren Jahre.

Formular für das Kalenderjahr 2023

Formular für das Kalenderjahr 2022

Formular für das Kalenderjahr 2021

Formular für das Kalenderjahr 2020 (ab 01.09.2020)

Formular für das Kalenderjahr 2020  (bis 31.08.2020)

Formular für das Kalenderjahr 2019

 

Maschinelles Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG

Die Teilnahme am maschinellen Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG ist seit dem 1. Januar 2011 für die Arbeitgeber nach § 2 Absatz 3 AAG verpflichtend.

Seitdem sind die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen der zuständigen Krankenkasse bzw. Ausgleichskasse elektronisch zu übermitteln. Der GKV-Spitzenverband hat „Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG)“ aufgestellt. Demnach sind die Arbeitgeber verpflichtet, „den Krankenkassen/Einzugsstellen die Anträge auf Erstattung ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemuntersuchter maschineller Ausfüllhilfen“ zu übermitteln.1

1 Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 01.01.2014 an geltenden Fassung des GKV-Spitzenverbands, 2.1 Datenübertragung

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