Mehr als 100 Brandenburger Ärztinnen und Ärzte haben bereits vor dem Inkrafttreten der aktualisierten Schutzimpfungs-Richtlinie vom 13. Januar 2024 und vor Aufnahme der Pneumokokken-Impfung in die regionale Impfvereinbarung Apexxnar über Sprechstundenbedarf verordnet und geimpft. Formal hätte das nicht erfolgen dürfen.
Um für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte mögliche Regresse zu vermeiden, haben sich die KVBB und die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände im Land Brandenburg darauf verständigt, dass die Krankenkassen die Prüfanträge für Apexxnar-Verordnungen aus dem vierten Quartal 2023 zurückziehen werden. Dies betrifft sowohl laufende Prüfverfahren als auch bereits beschiedene Prüfanträge.
Vor dem Hintergrund der Ausnahmeregelung appellieren die Krankenkassen und -verbände jedoch noch einmal an die Ärztinnen und Ärzte, zukünftig den formalen Weg einzuhalten, um Unsicherheiten zu vermeiden. Die Zulassung von Impfstoffen als Kassenleistung folgt klaren Regeln: Die STIKO spricht eine Empfehlung zu einem Impfstoff aus, mit der sich dann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschäftigt. Beschließt der G-BA, der STIKO-Empfehlung zu folgen, wird diese in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird dieser Beschluss des G-BA rechtskräftig und ab diesem Zeitpunkt dürfen die Krankenkassen die Kosten für den Impfstoff zahlen.