Gemeinsame Mitteilung des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV) und der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen (GKV)
Hannover, 11. März 2026. Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben erstmals einen gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf (SSB) abgeschlossen. Der Vertrag tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Damit wird die bisherige, über viele Jahre gewachsene Struktur aus Vereinbarungen und ergänzenden Regelungen aus bundesweiten Verträgen vollständig abgelöst und eine einheitliche und bürokratiearme Grundlage für die Versorgung der niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte mit Sprechstundenbedarf durch die Apotheken geschaffen. Der Sprechstundenbedarf umfasst Mittel, die während einer Behandlung an mehr als einer Patientin/einem Patienten oder im Rahmen eines Notfalls in der Praxis angewendet werden. Beispiele dafür sind Arzneimittel, Impfstoffe oder auch Verbandmittel.