DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Das vergangene Jahr war für die betriebliche Krankenversicherung ein Jahr voller Herausforderungen. Auch wenn unser Geschäftsbericht 2025 nur ein Rückblick sein kann, so zeigen doch die Erfahrungen der Vergangenheit und die sich abzeichnenden politischen Rahmenbedingungen, welche zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden müssen, damit wir auch künftig für die BKK-Versicherten im Dialog mit unseren Vertragspartnern eine hochwertige und wohnortnahe Versorgung garantieren können.

82 von 94 Krankenkassen mussten zum Jahresbeginn 2025 ihre Beitragssätze anpassen. Der Kostendruck im System steigt; während der Bund weiterhin keine kostendeckenden Beiträge für Bürgergeld-Bezieher überweist, wird die Ausgabendynamik weiter angekurbelt – beispielsweise durch den Wegfall der Budgets der Hausärzteschaft. Für den BKK Landesverband Mitte stellt sich immer wieder die Aufgabe, einerseits die regionale Versorgung mit den Vertragspartnern zu sichern und andererseits die Kosten für die Betriebskrankenkassen im Blick zu behalten.

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Umsetzung der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz 

Mainz, 1. September 2026.  Mit der Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen der Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 geht Rheinland-Pfalz einen wichtigen ersten Schritt bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Landesverbände begrüßen, dass Rheinland-Pfalz damit zu den ersten Bundesländern gehört, die die Leistungsgruppenzuweisung vornehmen. Zu begrüßen ist das Ziel, hochkomplexe Eingriffe insbesondere bei Leukämien und Lymphomen, verstärkt an dafür spezialisierten Standorten zu bündeln. Weitreichende Ausnahmen von Qualitätsvorgaben können dabei lediglich zur Überbrückung des notwendigen Transformationsprozesses dienen. Um eine langfristig stabile und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen, müssen weitere Spezialisierungen von Leistungen an den jeweiligen Standorten konsequent vorangetrieben werden. Für kleinere Standorte, die von der Bevölkerung nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden und deren Zuteilung von Leistungsgruppen überwiegend auf Ausnahmeregelungen bei Qualitätsvorgaben beruht, sollten alternative Versorgungsmodelle geprüft werden. Dazu zählen insbesondere die Weiterentwicklung ambulant gestützter Angebote sowie die Umwandlung in Regiokliniken.

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Im Jahr 1992 gab es 1.200 gesetzliche Krankenkassen. Der allgemeine Beitragssatz betrug 12,6 Prozent. Heute haben die verbliebenen 93 Krankenkassen einen durchschnittlichen Beitragssatz von 17,5 Prozent. Der Grund für den Kostenanstieg ist der kontinuierliche Anstieg der Leistungsausgaben. Auf diese haben die Krankenkassen keinen Einfluss. Bestimmende Faktoren sind vielmehr die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt und politische Rahmenvorgaben.

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Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
Telefon 0391 5554-157
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