DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Berlin, 17. März 2026. Deutschlands medizinisches System ist kompliziert und unübersichtlich. Bereits in der ersten Stufe – der ambulanten Versorgung – werden Patientinnen und Patienten auf der Suche nach der passenden Behandlung alleine gelassen. Die eigene Suche führt selten in die passende medizinische Versorgungsebene, sondern ist oft von Zufall geprägt. Dem gegenüber steht ein zunehmender Behandlungsbedarf, den die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abdecken müssen. Demografischer Wandel, medizinischer Fortschritt und ein fallbezogenes Vergütungssystem führt zu einer Zunahme von Arztkontakten, ohne dass sich das Sprechstundenangebot weiterentwickelt. Dazu kommt, dass immer mehr approbierte Fachkräfte in Teilzeit arbeiten.

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Gemeinsame Mitteilung des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV) und der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen (GKV)

Hannover, 11. März 2026. Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben erstmals einen gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf (SSB) abgeschlossen. Der Vertrag tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Damit wird die bisherige, über viele Jahre gewachsene Struktur aus Vereinbarungen und ergänzenden Regelungen aus bundesweiten Verträgen vollständig abgelöst und eine einheitliche und bürokratiearme Grundlage für die Versorgung der niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte mit Sprechstundenbedarf durch die Apotheken geschaffen. Der Sprechstundenbedarf umfasst Mittel, die während einer Behandlung an mehr als einer Patientin/einem Patienten oder im Rahmen eines Notfalls in der Praxis angewendet werden. Beispiele dafür sind Arzneimittel, Impfstoffe oder auch Verbandmittel.

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Damit ist der Grundstein für notwendige Reformen in der Krankenhauslandschaft gelegt, um eine nachhaltige medizinische Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Dresden, 10. März 2026 – „Heute hat das Sächsische Kabinett die Grundsätze der Krankenhausplanung beschlossen und sichert damit den Rahmen der medizinischen Versorgung in städtischen und ländlichen Räumen. Ein wesentlicher Meilenstein für den neuen Krankenhausplan 2026 wurde damit verabschiedet“, so die Zielbildpartner. Hierzu zählen die Krankenhausgesellschaft Sachsen, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen in Sachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Sächsische Landesärztekammer, der Sächsische Landkreistag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag.

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6. März 2026. Die saarländischen Krankenkassen und ihre Verbände haben mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eine neue Rahmenvereinbarung zur Kostenübernahme von Impfungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst ab dem Jahr 2026 geschlossen. Die Gesundheitspartner verfolgen mit diesem niedrigschwelligen, bürgerfreundlichen Impfangebot das Ziel, die Impfbereitschaft und den Grad der Durchimpfung der Bevölkerung im Saarland zu erhöhen.

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Gemeinschaftsförderung zieht Bilanz für das Jahr 2025

Saarbrücken, 21. Januar 2026. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Landesverbände haben im Jahr 2025 die Selbsthilfe mit einer Fördersumme von deutlich über einer halben Million Euro unterstützt. Diese finanzielle Förderung unterstreicht die bedeutende Rolle der Selbsthilfe als wichtiger Baustein im deutschen Gesundheitssystem. Sie ergänzt klassische Gesundheitsförderungsmaßnahmen und bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder belastenden Lebenssituationen eine wertvolle Plattform zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung.

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