Seit dem 1. Januar 2011 gilt für alle Arbeitgeber die Verpflichtung, Anträge auf Erstattung nach dem AAG ausschließlich über gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen und Ausfüllhilfen zu übermitteln. Durch die damit einhergehende Änderung des § 2 Abs. 3 AAG erhielt der GKV-Spitzenverband die Aufgabe, den Übertragungsweg, die Details des Erstattungsverfahrens und den Aufbau der für die Übertragung benötigten Datensätze in Grundsätzen festzulegen.

Die BKK-Arbeitgeberversicherung unterstützt mit Ihrer Erfahrung und Ihrem Fachwissen seit Ende 2011 die Überarbeitung dieser Datengrundsätze und der Verfahrensbeschreibung. Sie wirkt in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene mit.

Ansprechpartner:

Yvonne Hosang
BKK-Arbeitgeberversicherung
0391 72518-124
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