DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Mainz, 21. Januar 2025. Rund 3,6 Millionen Euro stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2024 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 28 Selbsthilfeorganisationen und 475 Selbsthilfegruppen eine finanzielle Unterstützung. Diese sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe - beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten.

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Magdeburg, 17. Januar 2025. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2025 geeinigt. Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 4.385,06 Euro und liegt damit 183,30 Euro über dem in 2024 geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 82,5 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

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Bremen, 5. Dezember 2024. Mehr als 640.000 Euro haben die Gesetzlichen Krankenkas-sen im aktuellen Jahr 2024 für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land Bremen bereitgestellt. Dies teilt die Kooperationsgemeinschaft (KoopG) Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen mit. Das sind fast zehn Prozent mehr für die Bremer Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie die Kontaktstellen im Vergleich zum Vorjahr. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) umfasst unter anderem Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial.

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Dresden, 2. Dezember 2024. Die Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie private Leistungserbringerverbände in der Pflege haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz ein wegweisendes Impulspapier vorgestellt. Das „Zielbild Pflege Sachsen 2030“ gibt der neuen Landesregierung und den Abgeordneten des Sächsischen Landtags Handlungsempfehlungen, um die Pflege im Freistaat zukunftsfähig zu gestalten und die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft mit schwindenden Pflegekapazitäten zu bewältigen.

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Am Mittwoch, 20. November 2024 fand „Sozialgerichte und BKK im Dialog“ als hybride Veranstaltung in Hannover statt. Die drei Referenten Dr. Bernhard Joachim Scholz, Richter am Bundessozialgericht, Michael Phieler, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und Michael Kanert, Richter am Sozialgericht Berlin, berichteten von der aktuellen Rechtsprechung der drei sozialgerichtlichen Instanzen.

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Matthias Tietz
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