Hier können Sie kostenfrei Broschüren mit umfangreichen Informationen zum Ausgleichsverfahren bestellen.
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Für die Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) und bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) können wir Ihnen ab 1. Januar 2025 neue und im Vergleich zum Vorjahr reduzierte Umlagesätze anbieten.
Das Gesundheitswesen ist eine Dauerbaustelle, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierliches Reagieren und vorausschauendes Handeln erfordert. Wer hierbei die gemeinsamen Kräfte bündelt, ist im Vorteil.
Der BKK Landesverband Mitte bündelt in neun Bundesländern und an sieben Standorten das Potential zahlreicher Betriebskrankenkassen. Auch im Jahr 2023 haben wir gemeinsam im Projekt Aufbruch sowie im Transformationsprozess daran gearbeitet, das BKK System zukunftsfähig aufzustellen.
Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.
Zum 1. September 2021 sind mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes einige Änderungen in Kraft getreten.
Derzeit erreicht die BKK-Arbeitgeberversicherung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wir weisen darauf hin, dass der BKK Landesverband Mitte und die BKK-Arbeitgeberversicherung nicht die dafür zuständigen Institutionen sind.
Informationen zu den Erstattungsansprüchen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bei Verdienstausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus - COVID-19 (SARS-CoV-2)
Zum aktuellen Zeitpunkt ist gewährleistet, dass wir weiterarbeiten können und die Bearbeitung der Erstattungsanträge nach dem AAG sowie die Überweisungen durch die Finanzbuchhaltung sichergestellt sind.