Die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und die damit verbundenen Ausgaben sind im Jahr 2022 überdurchschinttlich gestiegen. Dadurch können wir die Umlagesätze für das Ausgleichsverfahren U1 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen daher die Umlagesätze ab 1. Januar 2023 anpassen. Für das Ausgleichsverfahren U2 können wir einen günstigeren Umlagesatz anbieten. Ab 1. Januar 2023 gelten die folgenden Umlage- und Erstattungssätze:

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Derzeit erreicht die BKK-Arbeitgeberversicherung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wir weisen darauf hin, dass der BKK Landesverband Mitte und die BKK-Arbeitgeberversicherung nicht die dafür zuständigen Institutionen sind.

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Können wir etwas für Sie tun?
BKK Landesverband Mitte | BKK-Arbeitgeberversicherung | 39069 Magdeburg
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