Das Gesundheitswesen ist eine Dauerbaustelle, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierliches Reagieren und vorausschauendes Handeln erfordert. Wer hierbei die gemeinsamen Kräfte bündelt, ist im Vorteil.

Der BKK Landesverband Mitte bündelt in neun Bundesländern und an sieben Standorten das Potential zahlreicher Betriebskrankenkassen. Auch im Jahr 2023 haben wir gemeinsam im Projekt Aufbruch sowie im Transformationsprozess daran gearbeitet, das BKK System zukunftsfähig aufzustellen.

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Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.

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Für das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) können wir Ihnen ab 1. Januar 2024 neue und günstigere Umlagesätze anbieten.
Die Ausgaben für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) sind im Jahr 2023 jedoch gestiegen. Dadurch können wir Ihnen den Umlagesatz für das Ausgleichsverfahren U2 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen ihn zum
1. Januar 2024 anpassen.

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Derzeit erreicht die BKK-Arbeitgeberversicherung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wir weisen darauf hin, dass der BKK Landesverband Mitte und die BKK-Arbeitgeberversicherung nicht die dafür zuständigen Institutionen sind.

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