Für die Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) und bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) gelten ab 1. Januar 2026 folgende Umlage- und Erstattungssätze:
Für die Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) und bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) gelten ab 1. Januar 2026 folgende Umlage- und Erstattungssätze:
Das Jahr 2024 war ein Ausgaben-Rekordjahr: Gut 327 Milliarden Euro zahlten die gesetzlichen Krankenkassen, das Meiste davon für Klinikaufenthalte, niedergelassene Ärzte und für Medikamente. Als BKK Landesverband Mitte fordern wir daher eine umfassende Klinikreform und höhere Bundeszuschüsse zur Krankenversicherung. Bis es so weit ist, werden wir als Vertragspartner in neun Bundesländern und an sieben Standorten weiterhin an den vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven arbeiten.
Im Jahr 2024 wurde auch der Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Mitte neu gewählt und die Gremien neu besetzt. Im Interview mit den beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates fordern diese mehr Handlungsfreiraum von der Politik.
Hier können Sie kostenfrei Broschüren mit umfangreichen Informationen zum Ausgleichsverfahren bestellen.
Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.
Zum 1. September 2021 sind mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes einige Änderungen in Kraft getreten.
Derzeit erreicht die BKK-Arbeitgeberversicherung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wir weisen darauf hin, dass der BKK Landesverband Mitte und die BKK-Arbeitgeberversicherung nicht die dafür zuständigen Institutionen sind.
Informationen zu den Erstattungsansprüchen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bei Verdienstausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus - COVID-19 (SARS-CoV-2)
Zum aktuellen Zeitpunkt ist gewährleistet, dass wir weiterarbeiten können und die Bearbeitung der Erstattungsanträge nach dem AAG sowie die Überweisungen durch die Finanzbuchhaltung sichergestellt sind.
Was Sie für 2026 wissen sollten und Informationen zur Wahl Ihres Umlage- und Erstattungssatzes, finden Sie hier.
Zu den Informationen