Der IT-Dienstleister Bitmarck, mit dem auch die BKK-Arbeitgeberversicherung und viele andere Krankenkassen zusammenarbeiten, ist aktuell von einer Cyberattacke betroffen.

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Die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und die damit verbundenen Ausgaben sind im Jahr 2022 überdurchschinttlich gestiegen. Dadurch können wir die Umlagesätze für das Ausgleichsverfahren U1 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen daher die Umlagesätze ab 1. Januar 2023 anpassen. Für das Ausgleichsverfahren U2 können wir einen günstigeren Umlagesatz anbieten. Ab 1. Januar 2023 gelten die folgenden Umlage- und Erstattungssätze:

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Das Jahr 2021 war ein weiteres Mal geprägt durch die Corona-Pandemie. Aber nicht nur die Pandemie hat uns ein Nachdenken über unsere Prozesse und Entscheidungen abverlangt. Schon lange vorher verlangten die bereits bekannten Herausforderungen, wie demografischer Wandel, Verlagerungen in den Arbeits- und Lebenswelten, Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens, einen ständig neuen Aufbruch in eine ungewisse Zukunft.

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Derzeit erreicht die BKK-Arbeitgeberversicherung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wir weisen darauf hin, dass der BKK Landesverband Mitte und die BKK-Arbeitgeberversicherung nicht die dafür zuständigen Institutionen sind.

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Können wir etwas für Sie tun?
BKK Landesverband Mitte | BKK-Arbeitgeberversicherung | 39069 Magdeburg
  0391 72518-100 |   info@bkk-aag.de