Bestellen Sie kostenfrei Broschüren zum Ausgleichsverfahren.
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Die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und die damit verbundenen Ausgaben sind im Jahr 2022 überdurchschinttlich gestiegen. Dadurch können wir die Umlagesätze für das Ausgleichsverfahren U1 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen daher die Umlagesätze ab 1. Januar 2023 anpassen.
Für das Ausgleichsverfahren U2 können wir einen günstigeren Umlagesatz anbieten.
Ab 1. Januar 2023 gelten die folgenden Umlage- und Erstattungssätze:
Ab dem Sommer 2023 steht Arbeitgebern die neue Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ zur Verfügung. Diese Anwendung ersetzt die Ausfüllhilfe sv.net, welche jedoch für eine Übergangszeit weiterhin zur Verfügung steht.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.
Zum 1. Januar 2022 werden die Umlagesätze der Umlage 1 sowie der Umlage 2 angepasst.
Zum 1. September 2021 sind mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes einige Änderungen in Kraft getreten.
Derzeit erreicht die BKK-Arbeitgeberversicherung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wir weisen darauf hin, dass der BKK Landesverband Mitte und die BKK-Arbeitgeberversicherung nicht die dafür zuständigen Institutionen sind.
Informationen zu den Erstattungsansprüchen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bei Verdienstausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus - COVID-19 (SARS-CoV-2)
Zum aktuellen Zeitpunkt ist gewährleistet, dass wir weiterarbeiten können und die Bearbeitung der Erstattungsanträge nach dem AAG sowie die Überweisungen durch die Finanzbuchhaltung sichergestellt sind.
Zum 1. Januar 2018 sind weitere Änderungen im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten.