Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt seit dem Jahr 2023 viele Vorteile mit sich. Sie vereinfacht den Prozess für Arbeitnehmer und bietet Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit. Doch gerade diese Umstellung wird von unseriösen Anbietern ausgenutzt, die mit einfachen Online-Krankschreibungen ohne Arztgespräch werben.
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm vom 5. September 2025 zeigt: Arbeitgeber müssen bei Online-Attesten besonders wachsam sein. Die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reichen von ungültigen Krankschreibungen bis zu berechtigten fristlosen Kündigungen.








