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Sie wissen nicht, wie Sie die
Anzahl Ihrer Arbeitnehmer
berechnen?

Hier finden Sie unseren Umlagerechner

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Formulare

Hier finden Sie das Formular, mit dem Sie ab 01.01.2024 einen neuen Erstattungssatz wählen können.

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Teilnehmende
Betriebskrankenkassen

Mit 39 Betriebskrankenkassen arbeiten wir bundesweit zusammen. Egal, bei welcher BKK Ihre Arbeitnehmer beschäftigt sind, es gilt ein Umlagesatz.

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Aktuelle Nachrichten der BKK-Arbeitgeberversicherung

Geschäftsbericht 2023

Das Gesundheitswesen ist eine Dauerbaustelle, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierliches Reagieren und vorausschauendes Handeln erfordert. Wer hierbei die gemeinsamen Kräfte bündelt, ist im Vorteil.

Der BKK Landesverband Mitte bündelt in neun Bundesländern und an sieben Standorten das Potential zahlreicher Betriebskrankenkassen. Auch im Jahr 2023 haben wir gemeinsam im Projekt Aufbruch sowie im Transformationsprozess daran gearbeitet, das BKK System zukunftsfähig aufzustellen.

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Neue Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch

Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.

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Informationsmaterial für 2024

Hier können Sie kostenfrei Broschüren zum Ausgleichsverfahren bestellen. 

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Neue Umlagesätze ab 1. Januar 2024

Für das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) können wir Ihnen ab 1. Januar 2024 neue und günstigere Umlagesätze anbieten.
Die Ausgaben für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) sind im Jahr 2023 jedoch gestiegen. Dadurch können wir Ihnen den Umlagesatz für das Ausgleichsverfahren U2 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen ihn zum
1. Januar 2024 anpassen.

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Verdienstausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Anspruch auf Erstattung

Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.

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Können wir etwas für Sie tun?
BKK Landesverband Mitte | BKK-Arbeitgeberversicherung | 39069 Magdeburg
  0391 72518-100 |   info@bkk-aag.de