Bildnachweis: © Anett Klose
Sie wissen nicht, wie Sie die
Anzahl Ihrer Arbeitnehmer
berechnen?
Hier finden Sie unseren Umlagerechner
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Wahl eines anderen Erstattungssatzes ab 1. Januar 2026, dem elektronischen Meldeverfahren sowie unseren Umlagerechner.
Dienstleistung aus einer Hand. Wir bieten Ihnen service- und kundenorientierte Dienstleistungen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen bei Krankheit (U1) oder Mutterschaft (U2) Ihrer Abeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Die BKK-Arbeitgeberversicherung betreut 38 der derzeit insgesamt 68 Betriebskrankenkassen. Das entspricht einem Marktanteil von 56 Prozent.
Hier erfahren Sie Wissenswertes über das Ausgleichsverfahren und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Hier finden Sie unseren Umlagerechner sowie das Formular mit dem Sie prüfen können, ob Sie am Ausgleichsverfahren teilnehmen.
Aktuelle Nachrichten der BKK-Arbeitgeberversicherung
Für die Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) und bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) gelten ab 1. Januar 2026 folgende Umlage- und Erstattungssätze:
Das Jahr 2024 war ein Ausgaben-Rekordjahr: Gut 327 Milliarden Euro zahlten die gesetzlichen Krankenkassen, das Meiste davon für Klinikaufenthalte, niedergelassene Ärzte und für Medikamente. Als BKK Landesverband Mitte fordern wir daher eine umfassende Klinikreform und höhere Bundeszuschüsse zur Krankenversicherung. Bis es so weit ist, werden wir als Vertragspartner in neun Bundesländern und an sieben Standorten weiterhin an den vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven arbeiten.
Im Jahr 2024 wurde auch der Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Mitte neu gewählt und die Gremien neu besetzt. Im Interview mit den beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates fordern diese mehr Handlungsfreiraum von der Politik.
Hier können Sie kostenfrei Broschüren mit umfangreichen Informationen zum Ausgleichsverfahren bestellen.
Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.
Was Sie für 2026 wissen sollten und Informationen zur Wahl Ihres Umlage- und Erstattungssatzes, finden Sie hier.
Zu den Informationen