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Bildnachweis: © Anett Klose

Wichtige Informationen für 2024

Hier finden Sie das Formular, mit dem Sie ab 1. Januar 2024 einen anderen Erstattungssatz wählen können.

Aktuelle Nachrichten der BKK-Arbeitgeberversicherung

Informationsmaterial für 2023

Bestellen Sie kostenfrei Broschüren zum Ausgleichsverfahren. 

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Übersicht der Umlagesätze ab 1. Januar 2023

Die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und die damit verbundenen Ausgaben sind im Jahr 2022 überdurchschinttlich gestiegen. Dadurch können wir die Umlagesätze für das Ausgleichsverfahren U1 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen daher die Umlagesätze ab 1. Januar 2023 anpassen.

Für das Ausgleichsverfahren U2 können wir einen günstigeren Umlagesatz anbieten.

Ab 1. Januar 2023 gelten die folgenden Umlage- und Erstattungssätze:

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Neue Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch

Ab dem Sommer 2023 steht Arbeitgebern die neue Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ zur Verfügung. Diese Anwendung ersetzt die Ausfüllhilfe sv.net, welche jedoch für eine Übergangszeit weiterhin zur Verfügung steht.

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Verdienstausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Anspruch auf Erstattung

Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.

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Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind zulässig?

Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.

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Können wir etwas für Sie tun?
BKK Landesverband Mitte | BKK-Arbeitgeberversicherung | 39069 Magdeburg
  0391 72518-100 |   info@bkk-aag.de