DSC_1659.jpg

Bildnachweis: © Anett Klose

Sie wissen nicht, wie Sie die
Anzahl Ihrer Arbeitnehmer
berechnen?

Hier finden Sie unseren Umlagerechner

DSC_1659.jpg

Bildnachweis: © Anett Klose

Formulare

Hier finden Sie das Formular, mit dem Sie ab 01.01.2023 einen neuen Erstattungssatz wählen können.

DSC_1659.jpg

Bildnachweis: © Anett Klose

Teilnehmende
Betriebskrankenkassen

Mit 40 Betriebskrankenkassen arbeiten wir bundesweit zusammen. Egal, bei welcher BKK Ihre Arbeitnehmer beschäftigt sind, es gilt ein Umlagesatz.

Pfeil vorheriges Motiv
Pfeil nächstes Motiv

Aktuelle Nachrichten der BKK-Arbeitgeberversicherung

Neue Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch

Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.

Weiterlesen ...

Informationsmaterial für 2024

Hier können Sie kostenfrei Broschüren zum Ausgleichsverfahren bestellen. 

Weiterlesen ...

Neue Umlagesätze ab 1. Januar 2024

Für das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) können wir Ihnen ab 1. Januar 2024 neue und günstigere Umlagesätze anbieten.
Die Ausgaben für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) sind im Jahr 2023 jedoch gestiegen. Dadurch können wir Ihnen den Umlagesatz für das Ausgleichsverfahren U2 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen ihn zum
1. Januar 2024 anpassen.

Weiterlesen ...

Verdienstausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Anspruch auf Erstattung

Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.

Weiterlesen ...

Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind zulässig?

Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.

Weiterlesen ...
Können wir etwas für Sie tun?
BKK Landesverband Mitte | BKK-Arbeitgeberversicherung | 39069 Magdeburg
  0391 72518-100 |   info@bkk-aag.de