Gemeinsame Pressemitteilung: Neuer Vertrag zwischen den Betriebskrankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. vereinfacht die Hilfsmittelabgabe in Apotheken und erhöht die Versorgungsqualität für BKK-Versicherte
Berlin, Hannover, München, 30. August 2023. Der Deutsche Apothekerverband e.V. und die Betriebskrankenkassen haben einen gemeinsamen bundesweiten Vertrag zur Hilfsmittelversorgung geschlossen. Für die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Applikationshilfen für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen, zahlen die BKK ab dem 1. September 2023 künftig einheitliche Preise. Die Apotheken wiederum sichern im Gegenzug die bundesweit einheitliche Versorgungsqualität.