hero unterseite tagungenBildnachweis: BKK Landesverband Mitte

Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz werfen in der täglichen Praxis immer wieder Fragen auf, die den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot (U2) betreffen und an die Fachberatung AAG der BKK Landesverbände herangetragen werden. Gern möchten wir Sie in der Bearbeitung der Erstattungsfälle unterstützen und die Fragen, die Ihnen in der täglichen Praxis begegnen, erläutern und gemeinsam mit Ihnen diskutieren. Wir laden Sie daher zum

Blitzlicht AAG „Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG“ ein.

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Am 20. November 2024 findet in Hannover die Veranstaltung „Sozialgerichte und BKK im Dialog“ statt.

Auch in diesem Jahr erwarten Sie wieder interessante Vorträge über Fälle und Entscheidungen der aktuellen Rechtsprechung aus drei sozialgerichtlichen Instanzen. Wir laden Sie herzlich dazu ein!

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