Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz werfen in der täglichen Praxis immer wieder Fragen auf, die den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot (U2) betreffen und an die Fachberatung AAG der BKK Landesverbände herangetragen werden. Gern möchten wir Sie in der Bearbeitung der Erstattungsfälle unterstützen und die Fragen, die Ihnen in der täglichen Praxis begegnen, erläutern und gemeinsam mit Ihnen diskutieren. Wir laden Sie daher zum
Blitzlicht AAG „Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG“ ein.