Umsetzung der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz
Mainz, 1. September 2026. Mit der Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen der Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 geht Rheinland-Pfalz einen wichtigen ersten Schritt bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Landesverbände begrüßen, dass Rheinland-Pfalz damit zu den ersten Bundesländern gehört, die die Leistungsgruppenzuweisung vornehmen. Zu begrüßen ist das Ziel, hochkomplexe Eingriffe insbesondere bei Leukämien und Lymphomen, verstärkt an dafür spezialisierten Standorten zu bündeln. Weitreichende Ausnahmen von Qualitätsvorgaben können dabei lediglich zur Überbrückung des notwendigen Transformationsprozesses dienen. Um eine langfristig stabile und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen, müssen weitere Spezialisierungen von Leistungen an den jeweiligen Standorten konsequent vorangetrieben werden. Für kleinere Standorte, die von der Bevölkerung nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden und deren Zuteilung von Leistungsgruppen überwiegend auf Ausnahmeregelungen bei Qualitätsvorgaben beruht, sollten alternative Versorgungsmodelle geprüft werden. Dazu zählen insbesondere die Weiterentwicklung ambulant gestützter Angebote sowie die Umwandlung in Regiokliniken.



