DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Berlin, Hannover, 16. September 2024. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Solidarsystem. Ihre Mitglieder zahlen Versicherungsbeiträge, und damit werden medizinisch notwendige Behandlungen bezahlt. Diese Versicherungsbeiträge sind also zweckgebunden: Sie dürfen nur für die unmittelbaren Leistungen der GKV eingesetzt werden. Dennoch übernimmt die GKV eine ganze Reihe von Aufgaben, die eigentlich nichts mit dem eigentlichen Grundprinzip einer Krankenversicherung zu tun haben.

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Berlin, Hannover, 2.September 2024. Gut 9 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen fehlen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jedes Jahr. Der Grund ist, dass der Bund für die Bezieher von Bürgergeld nur eine monatliche Beitragspauschale überweist, die an keiner Stelle die tatsächlichen Versorgungskosten deckt. Pro Bezieher überweist der Staat monatlich 119 Euro. Vergleichbare Beiträge unterer Einkommensgruppen liegen bei 350 Euro. Das sind rechnerisch 60 Prozent Unterfinanzierung.

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Berlin, Hannover, 19. August 2024. 85 Milliarden Euro zahlten die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2021 für Krankenhausbehandlungen. Dieser Betrag könnte deutlich geringer ausfallen – wenn die Bundesländer ihren Investitionskosten für die Kliniken in voller Höhe nachkommen würden. Denn: Ausbleibende Zahlungen der Länder müssen von den Krankenhäusern über die Behandlungskosten ausgeglichen werden. Geld, das im Grunde in der Patientenversorgung fehlt.

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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – Gesetz belastet Beitragszahlende durch die Kosten des Transformationsfonds in Milliardenhöhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Reform der stationären Versorgungsstrukturen in Deutschland ist dringend geboten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Bedarfsgerechtigkeit der vorgehaltenen Strukturen und die Qualität der erbrachten Versorgungsleistungen als auch hinsichtlich der langfristigen Finanzierbarkeit des Krankenhaussektors. Deshalb unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen und deren Landesverbände in Rheinland-Pfalz die grundsätzlichen Reformziele der Bundesregierung zur Neuausrichtung der stationären Versorgungsstrukturen, die mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetz (KHVVG) adressiert werden.

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Das Gesundheitswesen ist eine Dauerbaustelle, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierliches Reagieren und vorausschauendes Handeln erfordert. Wer hierbei die gemeinsamen Kräfte bündelt, ist im Vorteil.

Der BKK Landesverband Mitte bündelt in neun Bundesländern und an sieben Standorten das Potential zahlreicher Betriebskrankenkassen. Auch im Jahr 2023 haben wir gemeinsam im Projekt Aufbruch sowie im Transformationsprozess daran gearbeitet, das BKK System zukunftsfähig aufzustellen.

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Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
Telefon 0391 5554-157
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