DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Berlin, Hannover, 19. August 2024. 85 Milliarden Euro zahlten die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2021 für Krankenhausbehandlungen. Dieser Betrag könnte deutlich geringer ausfallen – wenn die Bundesländer ihren Investitionskosten für die Kliniken in voller Höhe nachkommen würden. Denn: Ausbleibende Zahlungen der Länder müssen von den Krankenhäusern über die Behandlungskosten ausgeglichen werden. Geld, das im Grunde in der Patientenversorgung fehlt.

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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – Gesetz belastet Beitragszahlende durch die Kosten des Transformationsfonds in Milliardenhöhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Reform der stationären Versorgungsstrukturen in Deutschland ist dringend geboten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Bedarfsgerechtigkeit der vorgehaltenen Strukturen und die Qualität der erbrachten Versorgungsleistungen als auch hinsichtlich der langfristigen Finanzierbarkeit des Krankenhaussektors. Deshalb unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen und deren Landesverbände in Rheinland-Pfalz die grundsätzlichen Reformziele der Bundesregierung zur Neuausrichtung der stationären Versorgungsstrukturen, die mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetz (KHVVG) adressiert werden.

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Das Gesundheitswesen ist eine Dauerbaustelle, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierliches Reagieren und vorausschauendes Handeln erfordert. Wer hierbei die gemeinsamen Kräfte bündelt, ist im Vorteil.

Der BKK Landesverband Mitte bündelt in neun Bundesländern und an sieben Standorten das Potential zahlreicher Betriebskrankenkassen. Auch im Jahr 2023 haben wir gemeinsam im Projekt Aufbruch sowie im Transformationsprozess daran gearbeitet, das BKK System zukunftsfähig aufzustellen.

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Berlin, 23. Juli 2024. Mit rund 6,4 Millionen Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr die ambulanten Hospizdienste in Berlin. Die qualifizierte Sterbebegleitung in ambulanten Hospizdiensten ermöglicht unheilbar erkrankten Menschen, ihre letzte Lebensphase vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen. Die Begleitung beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Betreuung der Sterbenden und deren Angehörigen durch Ehrenamtliche sowie Koordinator*innen der ambulanten Hospizdienste. Somit wird ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

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Potsdam, 23. Juli 2024. Mit rund 3,9 Millionen Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr die ambulanten Hospizdienste in Brandenburg. Die qualifizierte Sterbebegleitung in ambulanten Hospizdiensten ermöglicht unheilbar erkrankten Menschen, ihre letzte Lebensphase vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen. Die Begleitung beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Betreuung der Sterbenden und deren Angehörigen durch Ehrenamtliche sowie Koordinator*innen der ambulanten Hospizdienste. Somit wird ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

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Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
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