Dresden, 1. Februar 2024. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Sachsen werden in diesem Jahr rund 3,45 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern über den landesweit geltenden Landesbasisfallwert ausgeben. Die Krankenkassen und die Sächsische Landeskrankenhausgesellschaft haben sich auf einen neuen Landesbasisfallwert (LBFW) geeinigt, der die Grundlage für das Ausgabenvolumen bildet und zum 1. Februar 2024 in Kraft tritt.