Dresden, 3. Februar 2026 – Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Sachsen haben sich mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft (KGS) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) in Höhe von 4.560,10 Euro für das Jahr 2026 geeinigt. Dieser legt die Grundvergütung für Behandlungen in den sächsischen Kliniken fest. Der Abschluss wird entscheidend durch die gesetzliche Vorgabe aus dem Pflege-Entbürokratisierungsgesetz bestimmt. Die Krankenhausvergütung für 2026 wird danach um 2,98 Prozent angehoben. Dieser Rahmen wurde im Ergebnis vollständig ausgeschöpft.

