Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch Apotheken nach § 127 Abs. 1 SGB V 

Der Deutsche Apothekerverband e.V. und die Betriebskrankenkassen schlossen ab 01.09.2023 einen gemeinsamen bundesweiten Vertrag zur Hilfsmittelversorgung. Damit wurden die vielfältigen Einzelverträge auf Landesebene, der Gemeinschaftsunternehmen sowie verschiedene kasseneigene Verträge abgelöst.

Für Informationen zum Vertrag stehen die Gemeinschaftsunternehmen zur Verfügung; hinsichtlich eines möglichen Vertragsbeitritts ist das dort vorhandene Kontaktformular: https://www.onlinebeitrittsmanager.de/ zu nutzen.