DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Dresden, 1. Februar 2024. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Sachsen werden in diesem Jahr rund 3,45 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern über den landesweit geltenden Landesbasisfallwert ausgeben. Die Krankenkassen und die Sächsische Landeskrankenhausgesellschaft haben sich auf einen neuen Landesbasisfallwert (LBFW) geeinigt, der die Grundlage für das Ausgabenvolumen bildet und zum 1. Februar 2024 in Kraft tritt.

Für 2024 beträgt der Landesbasisfallwert 4.201,76 Euro – gut 209 Euro mehr als noch im Vorjahr (+ 5,24 Prozent). Er ist eine zentrale Rechengröße, um die Vergütung von stationären Krankenhausleistungen zu bestimmen. Auf Grundlage des jährlich neu zu verhandelnden Landesbasisfallwertes werden Fallpauschalen ermittelt. Das sind die Preise, die Krankenkassen für einzelne Behandlungen, wie etwa für eine Gallenoperation, eine Herzkatheteruntersuchung oder einen Kaiserschnitt, zahlen. Die Preise gelten für jedes Krankenhaus innerhalb Sachsens. Der überwiegende Teil der Krankenhausleistungen wird nach diesem Vergütungssystem honoriert.

Krankenhausbehandlungen stellen mit etwa einem Drittel der Kosten den größten Ausgabenposten der GKV, gefolgt von den Aufwendungen für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes gab es 2022 ca. 856.000 vollstationäre Behandlungsfälle in Sachsen.

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Matthias Tietz
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