Für 2024 beträgt der Landesbasisfallwert 4.201,76 Euro – gut 209 Euro mehr als noch im Vorjahr (+ 5,24 Prozent). Er ist eine zentrale Rechengröße, um die Vergütung von stationären Krankenhausleistungen zu bestimmen. Auf Grundlage des jährlich neu zu verhandelnden Landesbasisfallwertes werden Fallpauschalen ermittelt. Das sind die Preise, die Krankenkassen für einzelne Behandlungen, wie etwa für eine Gallenoperation, eine Herzkatheteruntersuchung oder einen Kaiserschnitt, zahlen. Die Preise gelten für jedes Krankenhaus innerhalb Sachsens. Der überwiegende Teil der Krankenhausleistungen wird nach diesem Vergütungssystem honoriert.
Krankenhausbehandlungen stellen mit etwa einem Drittel der Kosten den größten Ausgabenposten der GKV, gefolgt von den Aufwendungen für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes gab es 2022 ca. 856.000 vollstationäre Behandlungsfälle in Sachsen.