Für die Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) und bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) können wir Ihnen ab 1. Januar 2025 neue und im Vergleich zum Vorjahr reduzierte Umlagesätze anbieten.

 Ab 1. Januar 2025 gelten die folgenden Umlage- und Erstattungssätze:

 UmlagesatzErstattung
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz 1,73 v.H. 50%*
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz 2,1 v.H. 60%*
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 4,0 v.H. 80%*
U2, Mutterschaft (MU) bzw.
Beschäftigungsverbot (BV)
0,30 v.H. 100% (MU), 120 % (BV)*

* Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.

 

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