Zum aktuellen Zeitpunkt ist gewährleistet, dass wir weiterarbeiten können und die Bearbeitung der Erstattungsanträge nach dem AAG sowie die Überweisungen durch die Finanzbuchhaltung sichergestellt sind.
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Zum 1. Januar 2018 sind weitere Änderungen im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten.