Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen muss bei der zuständigen Krankenkasse direkt beantragt werden. Dies beinhaltet auch die Stundung der Umlagen zur U1 und U2.
Aufgrund der aktuellen Situation und des derzeitigen Arbeitsaufkommens kann eine zeitnahe Weiterleitung an die jeweilige Krankenkasse nicht erfolgen. Bitte stellen Sie den Antrag auf Stundung direkt bei der zuständigen Krankenkasse. Vielen Dank.
Weitere Informationen zum vereinfachten Stundungsverfahren erhalten Sie unter dem folgenden Link:
Informationen zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Stand 19. Mai 2020)