Derzeit erreicht die BKK-Arbeitgeberversicherung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wir weisen darauf hin, dass der BKK Landesverband Mitte und die BKK-Arbeitgeberversicherung nicht die dafür zuständigen Institutionen sind.

Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen muss bei der zuständigen Krankenkasse direkt beantragt werden. Dies beinhaltet auch die Stundung der Umlagen zur U1 und U2.

Aufgrund der aktuellen Situation und des derzeitigen Arbeitsaufkommens kann eine zeitnahe Weiterleitung an die jeweilige Krankenkasse nicht erfolgen. Bitte stellen Sie den Antrag auf Stundung direkt bei der zuständigen Krankenkasse. Vielen Dank.

Weitere Informationen zum vereinfachten Stundungsverfahren erhalten Sie unter dem folgenden Link:

Informationen zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Stand 19. Mai 2020)

 

Können wir etwas für Sie tun?
BKK Landesverband Mitte | BKK-Arbeitgeberversicherung | 39069 Magdeburg
  0391 72518-100 |   info@bkk-aag.de