Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.

Die Krankenkassen stellten in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren freiwillig die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der im Kalenderjahr 2020 beschlossenen neuen Regelung nach § 95a SGB IV, werden nunmehr der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert.

sv.net seit 2001
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben für die operative Durchführung und Programmierung der Ausfüllhilfe die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt. Mittels der Anwendung sv.net, die seit 2001 kontinuierlich an die erweiterten Anforderungen zur Digitalisierung der Sozialversicherung angepasst wurde und zuletzt 23 Fachverfahren unterstützte, tauschten mehr als 500.000 Arbeitgeber jährlich ca. 20 Mio. Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus.

Ziele der Regelungen nach § 95a SGB IV
Das Gesetz stellt nun sicher, dass die Sozialversicherungsträger dauerhaft den Arbeitgebern und auch den Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch nach SGB IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen. Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und steht damit nicht in Konkurrenz zu Entgeltabrechnungsprogrammen. Im kleinen Umfang werden die Nutzer der neuen Ausfüllhilfe ab 2024 an den Kosten der Datenübermittlung der ansonsten aus Beitragsmitteln finanzierten Angebote beteiligt.

Neue Funktion: Online-Datenspeicher im SV-Meldeportal
Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, voll-elektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. 10 Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, diese Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden. Der Online-Datenspeicher wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG verwaltet und hält den jeweiligen Datenbestand der Benutzer für maximal 5 Jahre vor. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss die ITSG die Wirksamkeit Ihres Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen. Die ITSG wird vom GKV-Spitzenverband als größten Gesellschafter geprüft und überwacht.

Registrierung der Benutzer im SV-Meldeportal
Die Europäische Union gibt vor, dass gemäß dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der Europäischen Union soll mittels eines zugelassenen Authentisierungsmediums die mehr als 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können. In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, das „Einheitliche Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER umzusetzen. Das ELSTER-Organisationszertifikat kann von Arbeitgebern und Selbstständigen für die einmalige Registrierung und danach für jede Anmeldung am SV-Meldeportal genutzt werden.

Ausfüllhilfe: Neues Design und Oberfläche im SV-Meldeportal
Die Benutzerschnittstelle der Ausfüllhilfe ist barrierefrei nach BITV 2.0. Zur Nutzung von Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smartphone ist die Bedienung auf ein responsives Design ausgerichtet, dass sich automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes anpasst.

Der Fahrplan zur Abschaltung von sv-net
Mit der Freigabe des SV-Meldeportals für den produktiven Betrieb wurde die Nutzung von sv.net bereits eingeschränkt. Neuregistrierungen sind nicht mehr möglich.  Bereits registrierte Nutzer können nur noch bis zum 30. Juni 2024 eingeschränkt Meldungen und Beitragsnachweise abgeben. So ist es z.B. seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, Rückmeldungen aus allen Fachverfahren abzurufen. Im Hinblick auf die bevorstehende Abschaltung von sv.net wird daher dringend zu einem Umstieg auf die Anwendung SV-Meldeportal geraten.

Weitere Informationen
Informationen finden Sie auf der Internetseite der ITSG oder der zentralen Plattform SV-Meldeportal für Arbeitgeber.

www.itsg.de/produkte/sv-meldeportal/

info.sv-meldeportal.de

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