DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Bremen, 5. Dezember 2024. Mehr als 640.000 Euro haben die Gesetzlichen Krankenkas-sen im aktuellen Jahr 2024 für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land Bremen bereitgestellt. Dies teilt die Kooperationsgemeinschaft (KoopG) Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen mit. Das sind fast zehn Prozent mehr für die Bremer Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie die Kontaktstellen im Vergleich zum Vorjahr. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) umfasst unter anderem Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial.

In 2025 treten einige Neuerungen in Kraft, die die antragstellenden Selbsthilfegruppen und Landesorganisation beachten müssen:

  • Künftig wird es nur noch eine Vergaberunde pro Jahr geben. Abgabefrist für alle Pauschalanträge ist der 15. Februar. Gruppen, die im laufenden Jahr neu gegründet werden und Förderbedarf haben, können nach vorheriger Beratung durch die zuständige Kasse eine Anschubfinanzierung erhalten.
  • Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung setzt sich zusammen aus einem Basisbetrag und Zuschlägen. Diese Zuschläge werden auf der Grundlage von abgestimmten Förderkriterien berechnet, die in den aktuellen Anträgen abgefragt sind. Ziel der veränderten Bewertung und Prüfung der Anträge ist eine möglichst sachgerechte Aufteilung der vorhandenen Fördermittel.
  • Zur Vereinfachung der Antragstellung enthalten die Formulare weniger Unterschriftenfelder und eine Vorlage für geplante regelmäßige Veranstaltungen.


Die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen freuen sich, dass sich auch weiterhin so viele Menschen im Selbsthilfe-Bereich einbringen. Ohne ihr außergewöhnliches Engagement würde ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung fehlen. Ihnen gilt der ausdrückliche Dank der Bremer Krankenkassen.

Neue Anträge für Selbsthilfegruppen und -organisationen für die Pauschal- und Projektförderung 2025 sowie weitere Infos zur neuen Berechnung der Förderung stehen ab sofort online unter folgender Webadresse zur Verfügung:

https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de/

Hier findet sich auch der ausführliche Transparenzbericht – Bitte beachten: Die Ab-gabefrist für Pauschalanträge endet am 15. Februar 2024. Kassenindividuelle Projektanträge können ganzjährig bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
Telefon 0391 5554-157
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