Bildnachweis: © Anett Klose
Online-Rechner
Hier finden Sie einen Fristenrechner, einen Gehaltsrechner sowie unseren Umlagerechner.
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Wahl eines anderen Erstattungssatzes ab 1. Januar 2026, dem elektronischen Meldeverfahren sowie unseren Umlagerechner.
Dienstleistung aus einer Hand. Wir bieten Ihnen service- und kundenorientierte Dienstleistungen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen bei Krankheit (U1) oder Mutterschaft (U2) Ihrer Abeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Die BKK-Arbeitgeberversicherung betreut 38 der derzeit insgesamt 68 Betriebskrankenkassen. Das entspricht einem Marktanteil von 56 Prozent.
Hier erfahren Sie Wissenswertes über das Ausgleichsverfahren und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Hier finden Sie unseren Umlagerechner sowie das Formular mit dem Sie prüfen können, ob Sie am Ausgleichsverfahren teilnehmen.
Aktuelle Nachrichten der BKK-Arbeitgeberversicherung
Das vergangene Jahr war für die betriebliche Krankenversicherung ein Jahr voller Herausforderungen. Auch wenn unser Geschäftsbericht 2025 nur ein Rückblick sein kann, so zeigen doch die Erfahrungen der Vergangenheit und die sich abzeichnenden politischen Rahmenbedingungen, welche zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden müssen, damit wir auch künftig für die BKK-Versicherten im Dialog mit unseren Vertragspartnern eine hochwertige und wohnortnahe Versorgung garantieren können.
82 von 94 Krankenkassen mussten zum Jahresbeginn 2025 ihre Beitragssätze anpassen. Der Kostendruck im System steigt; während der Bund weiterhin keine kostendeckenden Beiträge für Bürgergeld-Bezieher überweist, wird die Ausgabendynamik weiter angekurbelt – beispielsweise durch den Wegfall der Budgets der Hausärzteschaft. Für den BKK Landesverband Mitte stellt sich immer wieder die Aufgabe, einerseits die regionale Versorgung mit den Vertragspartnern zu sichern und andererseits die Kosten für die Betriebskrankenkassen im Blick zu behalten.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt seit dem Jahr 2023 viele Vorteile mit sich. Sie vereinfacht den Prozess für Arbeitnehmer und bietet Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit. Doch gerade diese Umstellung wird von unseriösen Anbietern ausgenutzt, die mit einfachen Online-Krankschreibungen ohne Arztgespräch werben.
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm vom 5. September 2025 zeigt: Arbeitgeber müssen bei Online-Attesten besonders wachsam sein. Die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reichen von ungültigen Krankschreibungen bis zu berechtigten fristlosen Kündigungen.
Hier können Sie kostenfrei Broschüren mit umfangreichen Informationen zum Ausgleichsverfahren bestellen.
Für die Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) und bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) gelten ab 1. Januar 2026 folgende Umlage- und Erstattungssätze:
Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.