Bildnachweis: © Anett Klose
Sie wissen nicht, wie Sie die
Anzahl Ihrer Arbeitnehmer
berechnen?
Hier finden Sie unseren Umlagerechner
Hier finden Sie die aktuellen Umlagesätze für das Jahr 2024, unseren Umlagerechner sowie das Formular mit dem Sie prüfen können, ob Sie am Ausgleichsverfahren teilnehmen.
Dienstleistung aus einer Hand. Wir bieten Ihnen service- und kundenorientierte Dienstleistungen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen bei Krankheit (U1) oder Mutterschaft (U2) Ihrer Abeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Die BKK-Arbeitgeberversicherung betreut 39 der derzeit insgesamt 70 Betriebskrankenkassen. Das entspricht einem Marktanteil von 56 Prozent.
Hier erfahren Sie Wissenswertes über das Ausgleichsverfahren und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Hier finden Sie unseren Umlagerechner sowie das Formular mit dem Sie prüfen können, ob Sie am Ausgleichsverfahren teilnehmen.
Aktuelle Nachrichten der BKK-Arbeitgeberversicherung
Das Gesundheitswesen ist eine Dauerbaustelle, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierliches Reagieren und vorausschauendes Handeln erfordert. Wer hierbei die gemeinsamen Kräfte bündelt, ist im Vorteil.
Der BKK Landesverband Mitte bündelt in neun Bundesländern und an sieben Standorten das Potential zahlreicher Betriebskrankenkassen. Auch im Jahr 2023 haben wir gemeinsam im Projekt Aufbruch sowie im Transformationsprozess daran gearbeitet, das BKK System zukunftsfähig aufzustellen.
Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern mit dem SV-Meldeportal eine komplette Neu-Entwicklung als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, zur Verfügung. Das SV-Meldeportal ersetzt die Anwendung sv.net und die darin enthaltene Ausfüllhilfe.
Hier können Sie kostenfrei Broschüren zum Ausgleichsverfahren bestellen.
Für das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) können wir Ihnen ab 1. Januar 2024 neue und günstigere Umlagesätze anbieten.
Die Ausgaben für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) sind im Jahr 2023 jedoch gestiegen. Dadurch können wir Ihnen den Umlagesatz für das Ausgleichsverfahren U2 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen ihn zum
1. Januar 2024 anpassen.
Aufgrund einiger Nachfragen oder Irritationen im Zusammenhang mit der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei behördlicher Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir hierzu einen kleinen Überblick geben.