DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste in Brandenburg mit 3,9 Millionen Euro

Potsdam, 23. Juli 2024. Mit rund 3,9 Millionen Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr die ambulanten Hospizdienste in Brandenburg. Die qualifizierte Sterbebegleitung in ambulanten Hospizdiensten ermöglicht unheilbar erkrankten Menschen, ihre letzte Lebensphase vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen. Die Begleitung beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Betreuung der Sterbenden und deren Angehörigen durch Ehrenamtliche sowie Koordinator*innen der ambulanten Hospizdienste. Somit wird ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Auch betroffene Familien werden entlastet und palliativ-pflegerisch beraten. Für die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen setzten sich im Jahr 2023 in Brandenburg 26 ambulante Hospizdienste mit 1.545 Ehrenamtlichen ein. Sechs dieser Hospizdienste sind auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien spezialisiert. Seitens der gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg wird die häusliche Begleitung sterbenskranker Menschen durch ausgebildete Fachkräfte mit Zuschüssen zu Personal- und Sachkosten sowie mit Zuschüssen zur Aus-, Fort- bzw. Weiterbildung der Fachkräfte und der Ehrenamtlichen unterstützt.

Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
Telefon 0391 5554-157
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