Durch die COVID-19-Pandemie sind die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen und damit auch die Ausgaben überdurchschnittlich gestiegen. Dadurch können wir die seit fast drei Jahren geltenden Umlagesätze für das Umlageverfahren U1 nicht mehr auf dem bisher niedrigen Niveau anbieten und müssen die Umlagesätze zum 1. September 2020 wie folgt anpassen:
Umlagesatz | Erstattung | |
---|---|---|
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz | 1,8 v.H. | 50 %* |
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz | 2,2 v.H. | 60 %* |
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz | 4,1 v.H. | 80 %* |
U2, Mutterschaft (MU) bzw. Beschäftigungsverbot (BV) |
0,40 v.H. | 100% (MU), 120 % (BV)* |
* Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.