DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Gemeinschaftsförderung zieht Bilanz für das Jahr 2024

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben im Jahr 2024 die Selbsthilfe mit einer Fördersumme von über 530.000 Euro unterstützt. Diese finanzielle Förderung unterstreicht die bedeutende Rolle der Selbsthilfe als vierte Säule im deutschen Gesundheitssystem. Sie ergänzt klassische Gesundheitsförderungsmaßnahmen und bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder belastenden Lebenssituationen eine wertvolle Plattform zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung.

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Dresden, 3. Februar 2025. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Sachsen haben sich mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft (KGS) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) von 4.385,06 Euro für das Jahr 2025 geeinigt. Damit stellen die Krankenkassen in diesem Jahr voraussichtlich 3,6 Milliarden Euro für stationäre Krankenhausleistungen in Sachsen bereit – ein Anstieg um 4,36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt erhalten die sächsischen Krankenhäuser im laufenden Jahr damit über 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

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Mainz, 21. Januar 2025. Rund 3,6 Millionen Euro stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2024 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 28 Selbsthilfeorganisationen und 475 Selbsthilfegruppen eine finanzielle Unterstützung. Diese sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe - beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten.

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Magdeburg, 17. Januar 2025. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2025 geeinigt. Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 4.385,06 Euro und liegt damit 183,30 Euro über dem in 2024 geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 82,5 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

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Bremen, 5. Dezember 2024. Mehr als 640.000 Euro haben die Gesetzlichen Krankenkas-sen im aktuellen Jahr 2024 für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land Bremen bereitgestellt. Dies teilt die Kooperationsgemeinschaft (KoopG) Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen mit. Das sind fast zehn Prozent mehr für die Bremer Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie die Kontaktstellen im Vergleich zum Vorjahr. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) umfasst unter anderem Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial.

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Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
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