Die Herausforderung bei den diesjährigen Verhandlungen lag vor allem in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter erschwerten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Krankenhausreform. Da sich ihre Auswirkungen derzeit noch nicht vollständig abschätzen lassen, ist davon auszugehen, dass es im Jahr 2025 eine weitere Anpassung nach der Bekanntgabe der Tarifrate geben wird.
Der Abschluss ermöglicht den Krankenhäusern und Krankenkassen gleichermaßen, ihre Budgets für 2025 frühzeitig zu planen. Die Vertragspartner erklären dazu: „Nach konstruktiven Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten vor dem Hintergrund der noch zu erwartenden Neuerungen durch die Krankenhausreform zunächst Planungssicherheit zu schaffen. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ihre Aufgabe erfüllt. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss erzielt, der den Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung gewährleistet.“ Diese Mittel sind zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Für Investitionen ist weiterhin das Land zuständig.
Hintergrund
Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Betriebskosten zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.
In Sachsen-Anhalt werden in 44 Plankrankenhäusern über 495.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2025 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie und Pflegebudget) von ca. 1,973 Milliarden Euro zu Grunde.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Vereinbarung zum 1. Januar 2025 genehmigt.