Für das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) können wir Ihnen ab 1. Januar 2024 neue und günstigere Umlagesätze anbieten.
Die Ausgaben für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) sind im Jahr 2023 jedoch gestiegen. Dadurch können wir Ihnen den Umlagesatz für das Ausgleichsverfahren U2 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen ihn zum
1. Januar 2024 anpassen.

 

Ab 1. Januar 2024 gelten, vorbehaltlich der Zustimmung duch die Aufsichtsbehörde, die folgenden Umlage- und Erstattungssätze:

 UmlagesatzErstattung
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz 1,9 v.H. 50%*
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz 2,3 v.H. 60%*
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 4,4 v.H. 80%*
U2, Mutterschaft (MU) bzw.
Beschäftigungsverbot (BV)
0,45 v.H. 100% (MU), 120 % (BV)*

* Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.

 

Können wir etwas für Sie tun?
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