Die Gemeinschaftsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist für Gruppierungen in der Selbsthilfe eine wichtige Unterstützung in ihrer alltäglichen Arbeit. Die Arbeitsgruppe der Krankenkassen, die aus der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, dem BKK Landesverband Mitte, der IKK Südwest, der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) besteht, berät gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Förderung der Anträge.
Aus dem Förderjahr 2022 stehen noch Restmittel in Höhe von 142.718,61 Euro zur Verfügung. Sie werden dem Gesamtbudget für das Jahr 2023 zugefügt.