DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Gemeinschaftsförderung der gesetzlichen Krankenkassen bilanziert Pandemie-Jahr 2022

Saarbrücken, 1. Februar 2023. Im Jahr 2022 wurden 105 Anträge auf Fördermittel durch Gruppierungen der Selbsthilfe gestellt. Davon waren 88 aus der örtlichen Ebene und 15 von Landesebene. 2 Anträge wurden von der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (KISS) gestellt. Die jeweiligen Fördersummen belaufen sich auf 121.841,01 Euro für die örtliche Ebene, 225.831,88 Euro für die Landesebene und 203.950,00 Euro für die Kontaktstelle. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 551.622,89 Euro.

Die Gemeinschaftsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist für Gruppierungen in der Selbsthilfe eine wichtige Unterstützung in ihrer alltäglichen Arbeit. Die Arbeitsgruppe der Krankenkassen, die aus der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, dem BKK Landesverband Mitte, der IKK Südwest, der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) besteht, berät gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Förderung der Anträge.

Aus dem Förderjahr 2022 stehen noch Restmittel in Höhe von 142.718,61 Euro zur Verfügung. Sie werden dem Gesamtbudget für das Jahr 2023 zugefügt.

Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
Telefon 0391 5554-157
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