„Es ist uns wichtig, die Qualität der Versorgung der Bevölkerung perspektivisch nachhaltig zu sichern sowie regional passende Strukturen zu entwickeln, die den anstehenden Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung gerecht werden. Wir sind uns einig, dass wir die ambulante und stationäre Versorgung vernetzt denken und in der Umsetzung einen gemeinsamen Weg finden müssen. Wir gehen davon aus, dass der Freistaat Sachsen uns bei diesem Vorhaben unterstützt. Eine ausreichende Finanzierung ist dafür essenziell“, heißt es weiter.
Dadurch ist der Weg frei, künftig die Versorgungsangebote der Krankenhäuser im Freistaat besser aufeinander abzustimmen. Im Sinne der Krankenhausreform sollen verschiedene Leistungsschwerpunkte an den Kliniken gebildet werden, die auch über das geforderte Fachpersonal verfügen. Der Erhalt einer flächendeckenden Notfallversorgung ist ebenfalls ein wichtiges Ziel des Krankenhausplans. Erste strukturelle Veränderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Dass es Anpassungen in der Krankenhauslandschaft braucht, hat viele Gründe. Seit der letzten großen Krankenhausreform Anfang der 1990er Jahre leben heute rund 500.000 Menschen weniger im Freistaat, hinzukommen seit Jahren deutlich sinkende Geburtenzahlen. Dank schonender Behandlungsverfahren verbringen Patienten zudem oft nur noch wenige Tage im Krankenhaus. Diese Entwicklungen führen zu einer niedrigen Auslastung der Krankenhäuser, gleichzeitig steigen die ambulanten Behandlungszahlen in den Kliniken kontinuierlich.
Als Zielbildpartner begrüßen die zentralen Akteure im Gesundheitswesen die Reformschritte der Sächsischen Staatsregierung. Gleichzeitig wird auf die Notwendigkeit verwiesen, dass mit der Investitionsförderung des Bundes notwendige Veränderungen baulich und finanziell abgesichert werden müssen. Nur dann gelingt der Transformationsprozess.
Die Partner betonen, dass weitere gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Dazu gehören Regelungen für eine bessere Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Arztpraxen sowie eine verlässliche Ausgestaltung der geplanten Vorhaltepauschalen.
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