Wichtig ist hierbei die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 28. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2026 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können aber auch im laufenden Jahr 2026 einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen.
„Die rheinland-pfälzischen Selbsthilfeeinrichtungen helfen den Menschen beim Umgang mit einer Erkrankung. Menschen mit einer Behinderung, chronisch Kranke und Betroffene mit psychischen Erkrankungen erhalten hier Tipps, Rat und aktive Hilfestellung. Dabei möchten wir als gesetzliche Krankenkassen gerne unterstützen“, sagt Udo Hoffmann, Beauftragter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse stellvertretend für die GKV in Rheinland-Pfalz.
Die GKV in Rheinland-Pfalz fördert die Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung, in die alle Krankenkassen nach ihrem Versichertenanteil einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rheinland-Pfalz übernimmt auch 2026 erneut die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
KISS Mainz, Telefon: 06131 / 21 07 74
KISS Pfalz, Telefon: 06323 / 98 99 24
SEKIS Trier, Telefon: 0651 / 14 11 80
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