Im Sommer 2025 hatte der LAV die bis dahin bestehenden Regelungen zum 31. Dezember 2025 gekündigt.
Infolge der Kündigung führten beide Seiten umfangreiche und konstruktive Verhandlungen, die nun in den innovativen Vertrag mündeten. Um eine stabile Versorgung sicherzustellen, wurde die Friedenspflicht zunächst bis zum 31. März 2026 und schließlich bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Durch das Inkrafttreten des neuen Vertrages zum 1. Juli 2026 ist somit ein vertragsloser Zustand ausgeschlossen.
Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es dem LAV und der GKV mit dem neuen Arzneiliefervertrag gelungen, eine moderne und gleichzeitig versorgungssichere Grundlage für den Sprechstundenbedarf in Niedersachsen zu etablieren. Ein Schwerpunkt der neuen Vereinbarung liegt auf der Vergütungserhöhung für die Lieferung von Impfstoffen durch die Apotheken an die niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte. Die Vergütung dieser Leistung der Apotheken steigt im Rahmen von zwei zeitlichen Stufenanpassungen auf 0,80 Euro pro Impfdosis. Nach Erreichen definierter Vertragsziele der Apotheken erfolgt die Vergütungserhöhung in einer dritten Stufe auf 1,00 Euro pro Impfdosis.
Erstmals werden außerdem die gängigen Vorrangsregelungen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln aus der geübten Apothekenpraxis im Umgang mit Einzelverordnungen ebenfalls bei der Versorgung mit Sprechstundenbedarf in Niedersachsen angewandt. Diese strukturelle Neuregelung unterstützt eine effiziente, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung im Bereich des Sprechstundenbedarfs.

