DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Dresden, 3. Januar 2023. Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2022 über die gemeinsame Pauschalförderung 2.728.000 Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Sachsen bereitgestellt. Dies sind gut 400.000 Euro mehr als im Vorjahr. Mit der GKV-Gemeinschaftsförderung werden u. a. Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial pauschal bezuschusst.

Die Gelder gingen an verschiedene Fördermittelempfänger:

  • Ein Drittel der Fördersumme aus der sog. kassenartenübergreifenden Pauschalförderung – 986.000 Euro – erhielten 856 antragstellende Selbsthilfegruppen.
  • Insgesamt 43 Landesorganisationen der Selbsthilfe bekamen 1.262.000 Euro. Die Landesverbände sind gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene.
  • 480.000 Euro gingen an zwölf regional tätige Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei ihrer Arbeit, geben methodische Anleitung, helfen Gruppen zu gründen oder Kontakte zu bestehenden Gruppen zu finden.

Bis zum 31. Januar 2023 können Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -landesorganisationen ihre neuen Anträge auf Pauschalförderung stellen. Weitere Informationen, Antragsformulare und den aktuellen Transparenzbericht zur Fördermittelvergabe finden Interessierte auf den Internetseiten der an der GKV-Gemeinschaftsförderung beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe (LAKOS).

 

Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
Telefon 0391 5554-157
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