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GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen: Krankenkassen unterstützen gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit mehr als 3 Millionen Euro

Chemnitz, 17. November 2025. Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2025 über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) rund 3.054.000 Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Sachsen bereitgestellt. Mit der GKV-Gemeinschaftsförderung werden u. a. Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial für die Umsetzung der Selbsthilfearbeit pauschal bezuschusst.

Die Gelder gingen an verschiedene Fördermittelempfänger:

  • Knapp 36 Prozent der Fördersumme (etwa 1.088.000 Euro) aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung erhielten 840 antragstellende
  • Insgesamt 44 Landesorganisationen der Selbsthilfe bekamen 1.348.000 Euro.

Die Landesverbände sind gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene.

  • Gut 618.000 Euro gingen an die Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen sowie 13 regional tätige sächsische Selbsthilfekontaktstellen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei ihrer Arbeit, geben methodische Anleitung, helfen Gruppen zu gründen oder Kontakte zu bestehenden Gruppen zu finden.

Bis zum 31. Januar 2026 können Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -landesorganisationen ihre neuen Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für 2026 stellen. Die Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung können ganzjährig bei den einzelnen Krankenkassen gestellt werden.

Weitere Informationen, Antragsformulare und den aktuellen Transparenzbericht zur Fördermittelvergabe finden Interessierte auf den Internetseiten der an der GKV- Gemeinschaftsförderung beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe (LAKOS).

Ansprechpartner für die Presse

Matthias Tietz
Telefon 0391 5554-157
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