DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Berlin, Hannover, 16. September 2024. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Solidarsystem. Ihre Mitglieder zahlen Versicherungsbeiträge, und damit werden medizinisch notwendige Behandlungen bezahlt. Diese Versicherungsbeiträge sind also zweckgebunden: Sie dürfen nur für die unmittelbaren Leistungen der GKV eingesetzt werden. Dennoch übernimmt die GKV eine ganze Reihe von Aufgaben, die eigentlich nichts mit dem eigentlichen Grundprinzip einer Krankenversicherung zu tun haben.

Solche Leistungen sind familienpolitisch motiviert oder von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dazu zählen etwa Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, wie Vorsorge- und Entbindungskosten oder Haushaltshilfen bzw. Pflege nach der Geburt. Auch Lohnersatzleistungen wie Zahlung von Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes gehören dazu. Diese Leistungen sind sinnvoll und die GKV hat die notwendige Infrastruktur dafür. Allerdings: Die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten entspricht längst nicht mehr dem tatsächlichen Aufwand.

Aktuell liegt der Bundeszuschuss per Gesetz bei 14,5 Milliarden Euro im Jahr. Die erbrachten Leistungen jedoch steigen stetig an. Experten beziffern den Bedarf mittlerweile zwischen 20 bis 57 Milliarden Euro. Laut Koalitionsvertrag sollte der Bundeszuschuss dynamisiert werden, etwa nach der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen oder an den tatsächlichen Leistungsausgaben der GKV. Die Koalition muss nun Wort halten und ihren finanziellen Verpflichtungen an den gesamtgesellschaftlichen Ausgaben nachkommen.

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