Für Gruppierungen in der Selbsthilfe ist die Gemeinschaftsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen eine wichtige Unterstützung in ihrer täglichen Arbeit. Die Arbeitsgruppe der Krankenkassen, die aus der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, dem BKK Landesverband Mitte, der IKK Südwest, der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) besteht, befindet gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Förderung der einzelnen Anträge.
Der überwiegende Teil der gestellten Anträge wurden positiv beschieden. Nur zwei wurden wegen formeller Fehler abgelehnt. Insgesamt konnten 59 Antragsteller von einem vereinfachten Antragsverfahren Gebrauch machen und mit wenig bürokratischem Aufwand eine Förderung bis zu 500 Euro erhalten. Der größte Teil der bewilligten Fördermittel wurde im Frühjahr des vergangenen Jahres an die Verantwortlichen der Selbsthilfe ausgezahlt. Aus dem Förderjahr 2021 stehen noch Restmittel in Höhe von 99.645,61 Euro zur Verfügung. Sie werden dem Gesamtbudget für das Jahr 2022 zugefügt.