DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Potsdam, 22. Juli 2022. Die ambulanten Hospizdienste in Brandenburg werden dieses Jahr durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit rund 3,1 Millionen Euro unterstützt. Die GKV hat damit ihren Zuschuss aus 2021 um fast 500.000 Euro (17 Prozent) aufgestockt. Die Auszahlung der Mittel wurde dieser Tage abgeschlossen. Die Dienste erhalten die Fördergelder für ihre Personal- und Sachkosten sowie für die Ausbildung der Sterbebegleitenden.

In Brandenburg gibt es 26 ambulante Hospizdienste, vier davon sind auf die Sterbebegleitung von Kindern spezialisiert. In den Diensten engagieren sich 1.460 Ehrenamtliche, denen ein besonderer Dank gilt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in den letzten beiden Jahren zum Teil weniger Sterbebegleitungen durchgeführt werden. Um die Arbeit der ambulanten Hospizdienste sicherzustellen, wurden beispielweise Leistungskonditionen verbessert und die Anerkennung von Qualifikationen erleichtert. Zusätzlich bezahlte die GKV auch die  coronabedingten Kosten für die Schutzmaterialien.

Die geschulten Ehrenamtlichen geben den Hospizpatienten und deren Angehörigen Halt und Hilfe im Alltag während der letzten Lebensphase bis hin zum würdevollen Abschied. Mit ihrem Zuschuss unterstützt die GKV das Engagement der ambulanten Sterbebegleitung und trägt der zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung durch jährlich steigende Fördergelder Rechnung.

 

 

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