Dr. Bernhard Joachim Scholz informierte unter anderem über die Rechtsprechung des 1. Senats im Leistungsrecht wie zum Beispiel zum Krankentransport. Zudem erläuterte er Entscheidungen zur Krankenhausvergütung beispielsweise bei einer ambulanten Entbindung im Krankenhaus.
Michael Phieler berichtete lebendig und praxisnah über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte. Er ging insbesondere auf die im Vorfeld übermittelten Fragen der Betriebskrankenkassen, zum Beispiel zur Kita- bzw. Schulbegleitung bei Diabeteskindern, zur Liposuktion und zu Long/Post-Covid sowie ME/CFS, ein. Ewa Dyrda-Meyke referierte über Versichertenstreitigkeiten wie zum Beispiel Entscheidungen über die Verordnung eines Therapiedreirades und die Versorgung mit einem Assistenzhund. Darüber hinaus erläuterte sie Entscheidungen bei Verträgen mit Leistungserbringern wie beispielsweise der Versorgung mit Verbandmitteln.
Gemeinsam diskutierten die drei Referierenden Fallkonstellationen und Entscheidungen der Rechtsprechung. Das Publikum vor Ort wurde in die Diskussionen einbezogen: sie schilderten ihre Erfahrungen aus Sicht der Krankenkassen und nutzten die Möglichkeit, Fragen an die Richterin und an die Richter zu stellen.
Mehr als 70 Vertreterinnen und Vertreter von Betriebskrankenkassen und BKK Landesverbänden verfolgten die Veranstaltung online an ihren Bildschirmen sowie vor Ort in Hannover. Auch im Jahr 2026 wird es wieder „Sozialgerichte und BKK im Dialog“ geben.

