„Mit der neuen Vereinbarung stärken wir den öffentlichen Gesundheitsdienst und bauen bürokratische Hürden konsequent ab. Gesundheitsämter, die Impfungen anbieten, können Bürgerinnen und Bürger künftig direkt und unbürokratisch versorgen. So schließen wir Impflücken gezielt, erhöhen die Impfquote im Saarland und leisten einen aktiven Beitrag zum Schutz der gesamten Bevölkerung. Das ist moderne, bürgernahe Gesundheitspolitik“, sagt Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes
„Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten und effektivsten medizinischen Präventionsmaßnahmen. Eine Impfung schützt den Einzelnen vor einer Erkrankung und vor möglichen Folgeschäden. Ein hoher Durchimpfungsgrad kann Infektionsketten unterbrechen, einzelne Krankheitserreger regional eliminieren und Kosten im Gesundheitswesen vermeiden“, ergänzen die Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und deren Landesverbände im Saarland.
Die mit den Impfungen entstehenden Kosten für Sachleistungen können die Ämter mit den gesetzlichen Krankenkassen entsprechend der Vereinbarung abrechnen. Die Versicherten müssen dazu nur ihre Gesundheitskarte vorlegen. Eine vorherige Überweisung, zum Beispiel durch die Hausärztin oder den Hausarzt, oder ein Rezept sind nicht erforderlich. Die neue Regelung gilt für alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie stehen und somit von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden.

