Page 30 - BKK LV Mitte und AGV Geschäftsbericht 2021
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30       Aufbruch       Prüfung von Krankenhausabrechnung und Prüfquoten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie







                Prüfung von Krankenhausabrechnung



                und Prüfquoten unter den Bedingungen


                der Corona-Pandemie








                Die Krankenhäuser rechnen ihre Behandlung direkt mit   werden, ob die Öffnung der Prüfquoten auch während
                den Betriebskrankenkassen ab. Gesetzlich geregelt ist,   der Corona-Pandemie zulässig ist.
                dass diese Rechnungen innerhalb von vier Monaten
                durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden   Nach Auffassung der Krankenhäuser ist die Prüfquote
                können. Bis 2020 durften maximal 12,5 Prozent der   generell auf fünf Prozent beschränkt. Die Krankenkas-
                Rechnungen pro Quartal geprüft werden. Im Zuge der   sen wiederum sehen keine  Aufhebung der  Ausnah-
                Pandemie wurde diese Quote vom Gesetzgeber auf   mekonstellationen. Danach könnten in entsprechend
                fünf Prozent reduziert.                       begründeten Fällen auch Abrechnungen oberhalb der
                                                              Fünf-Prozent-Marke geprüft werden, um ein Mindest-
                Ausnahmen sind vorgesehen, wenn der Anteil unbean-  maß an Abrechnungsqualität zu gewährleisten.
                standeter Rechnungen sehr gering ist oder ein Verdacht
                auf eine überhöhte Abrechnung vorliegt. Sofern diese   Dieser  Ansicht folgte auch das zuständige Landes-
                Voraussetzungen erfüllt sind, können die Betriebskran-  sozialgericht und bestätigte im einstweiligen Rechts-
                kenkassen weitere Fälle oberhalb der Prüfquote an   schutzverfahren die  Auffassung des BKK Landesver-
                den MD weiterleiten. Die Details des Verfahrens sind   bandes Mitte. Denn: Systematische Fehlabrechnungen
                allerdings umstritten. Oft legen Krankenhäuser gegen   oder schlechte Abrechnungsqualität sind weder in nor-
                diese Prüfquotenöffnung Widerspruch ein oder klagen   malen Zeiten und erst recht nicht unter Pandemiebe-
                vor den Sozialgerichten.                      dingungen  hinnehmbar  –  und  demzufolge  auch  nicht
                                                              schützenswert.
                Im Jahr 2021 vertrat der BKK Landesverband Mitte
                in Verfahren vor dem Sozialgericht Speyer und dem
                Landessozialgericht Rheinland-Pfalz federführend die
                Krankenkassenseite. In den  Verfahren sollte geklärt
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