Der GKV-Spitzenverband hat einen Vertrag nach § 125 SGB V zum 16.03.2021  über die Versorgung mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geschlossen. Der Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel ( LEGS ) 2300501 /2400501 /2500501 ist ab dem 16.03.2021 gültig und regelt die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 125 Absatz 1 und Absatz 2 SGB V mit Leistungen zur Diagnostik und Therapie bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen gemäß § 32 Absatz 1 SGB V.

Der Vertrag gilt einerseits für alle gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen und andererseits für die gemäß § 124 Absatz 1 und 2 SGB V zugelassenen Leistungserbringer, soweit sie diesen Vertrag anerkannt haben. Damit löst dieser Vertrag ab dem 16.03.2021 den bisherigen Vertrag des BKK Landesverbandes Mitte mit den Verbänden ab.