Der GKV-Spitzenverband hat einen Vertrag nach § 125 SGB V zum 1. Januar 2021 über die Versorgung mit Podologie geschlossen. Der Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel ( LEGS ) 7100501/7200501 ist ab dem 01.01.2021 gültig und regelt die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 125 Absatz 1 und Absatz 2 SGB V mit Leistungen der Podologie gemäß § 32 Absatz 1 SGB V.
Der Vertrag gilt einerseits für alle gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen und andererseits für die gemäß § 124 Absatz 1 und 2 SGB V zugelassenen Leistungserbringer, soweit sie diesen Vertrag anerkannt haben. Damit löst dieser Vertrag ab dem 1. Januar 2021 den bisherigen Vertrag des BKK Landesverbandes MItte mit den Verbänden der Podologen ab.