Der GKV-Spitzenverband und die vier maßgeblichen Verbände der Physiotherapie konnten sich in den Verhandlungen auf wesentliche Vertragsinhalte verständigen. Über die strittigen Vertragsinhalte und die Preise für eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung hatte die Schiedsstelle zu entscheiden.
Die Schiedsstelle hat mit Beschluss vom 21.07.2021 den Vertrag nach § 125 SGB V festgesetzt. Der Vertrag tritt zum 01.08.2021 in Kraft (veröffentlicht unter: www.gkv-heilmittel.de).