Die Schiedsstelle hat den vom GKV-Spitzenverband angestrebten Vertrag nach § 125 SGB V zum 16.10.2021 über die Versorgung mit Ernährungstherapie festgesetzt.

Der Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel ( LEGS ) 7300501/7400501/2700551/2800551/2900551 ist ab dem 16.10.2021 mit einer Laufzeit bis 30.04.2023 gültig und regelt die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 125 Absatz 1 und Absatz 2 SGB V mit Leistungen der Ernährungstherapie gemäß § 32 Absatz 1 SGB V.

Damit löst dieser Vertrag den bisherigen Vertrag des BKK Landesverbandes Mitte mit den Verbänden ab (veröffentlicht unter: www.gkv-heilmittel.de).