Der GKV-Spitzenverband hat einen Vertrag nach § 125 SGB V zum 1. Januar 2022 über die Versorgung mit Ergotherapie geschlossen. Der Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel ( LEGS ) 2600501/2700531/2800531/2900531 ist ab dem 01.01.2022 gültig und regelt die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 125 Absatz 1 und Absatz 2 SGB V mit Leistungen der Ergotherapie gemäß § 32 Absatz 1 SGB V.
Damit löst dieser Vertrag den bisherigen Vertrag des BKK Landesverbandes Mitte mit den Verbänden ab (veröffentlicht unter: www.gkv-heilmittel.de).