Die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Beschäftigungsverbot und die damit verbundenen Ausgaben sind überdurchschnittlich gestiegen. Dadurch können wir den Umlagesatz für das Umlageverfahren U2 nicht mehr auf dem bisherigen Niveau anbieten und müssen den Umlagesatz U2 zum 1. Januar 2021 auf 0,49 v.H. anpassen.