DSC 2422Bildnachweis: BKK Landesverband MItte

Berlin, 22. Juli 2022. Berlins ambulante Hospizdienste werden in diesem Jahr durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit rund 5,8 Millionen Euro unterstützt. Die GKV hat damit ihren Zuschuss aus 2021 um fast 400.000 Euro (sieben Prozent) aufgestockt. Die Auszahlung der Mittel wurde dieser Tage abgeschlossen. Die Dienste erhalten die Fördergelder für ihre Personal- und Sachkosten sowie für die Ausbildung der Sterbebegleitenden.

In Berlin gibt es 27 ambulante Hospizdienste, sieben davon sind auf die Sterbebegleitung von Kindern spezialisiert. In den Diensten engagieren sich 2.113 Ehrenamtliche, denen ein besonderer Dank gilt Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in den letzten beiden Jahren weniger Sterbebegleitungen durchgeführt werden. Um die Arbeit der ambulanten Hospizdienste sicherzustellen, wurden die Leistungskonditionen verbessert und die Anerkennung von Qualifikationen erleichtert. Zusätzlich bezahlte die GKV auch die coronabedingten Kosten für die Schutzmaterialien.

Die geschulten Ehrenamtlichen geben den Hospizpatienten und deren Angehörigen Halt und Hilfe im Alltag während der letzten Lebensphase bis hin zum würdevollen Abschied. Mit ihrem Zuschuss unterstützt die GKV das Engagement der ambulanten Sterbebegleitung und trägt der zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung durch jährlich steigende Fördergelder Rechnung.

 

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Matthias Tietz
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