Kassen zahlen in Niedersachsen im ersten Halbjahr 2011 rund 1,2 Milliarden Euro für Medikamente (Kopie 1)
Presseinformation
BKK Landesverband Mitte: Kassen zahlen in Niedersachsen im ersten Halbjahr 2011 rund 1,2 Milliarden Euro für Medikamente / Ausgaben sinken erstmals seit Jahren
Hannover 12. August 2011
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr 2011 in Niedersachsen rund 1,2 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. „Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen Rückgang um 4,7 Prozent“, sagte Roland Ziemann, Landesvertreter Niedersachsen des BKK Landesverbandes Mitte. Im Bundesdurchschnitt sanken die Ausgaben dagegen um rund fünf Prozent. Deutschlandweit zahlten die Kassen in den ersten sechs Monaten insgesamt 13,3 Milliarden Euro für Arzneimittelrechnungen.
Die Medikamentenausgaben sind nach den Kosten für Krankenhäuser der größte Ausgabenposten der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Jahren ständig wachsender Kosten ist jetzt laut Ziemann erstmals ein Rückgang zu verzeichnen. Als Gründe nannte er den Herstellerabschlag von 16 Prozent, welcher seit August 2010 gewährt werden muss. Weiterhin wurden zum Januar durch den Gesetzgeber der Apothekenabschlag pro Packung auf 2,05 Euro erhöht und ein Großhandelsabschlag auf den Herstellerabgabepreis eingeführt.
Ein großer Teil der Medikamentenausgaben entfällt nach wie vor auf die Mehrwertsteuer. Allein in Niedersachsen betrugen die Kosten für den Fiskus gut 200 Millionen Euro, bundesweit summierte sich dieser Ausgabeposten auf 2,1 Milliarden Euro. „Das sind Gelder, die für die medizinische Versorgung fehlen. Der Gesetzgeber sollte daher zumindest über den ermäßigten Steuersatz für Medikamente nachdenken“, forderte Ziemann. Im europäischen Vergleich erheben die meisten Länder eine geringere Mehrwertsteuer auf Medikamente, Großbritannien und die skandinavischen Staaten verzichten vollständig darauf.
Der BKK Landesverband Mitte
Der Verband vertritt die Betriebskrankenkassen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er übernimmt die ihm gesetzlich zugewiesenen als auch von Betriebskrankenkassen übertragene Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Vertragsverhandlungen mit den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den jeweiligen Bundesländern sowie Vertragsabschlüsse mit Krankenhäusern und in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zusätzlich vertritt er die Betriebliche Krankenversicherung in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik. Der Verband hat 26 Mitgliedskassen.


